AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
EDV-Systeme Krenn & Co GmbH
Marktplatz 3, 34225 Baunatal
Stand 1.1.2005

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
(1) EDV-Systeme Krenn & Co GmbH (nachfolgend KL-EDV genannt) schließt Verträge ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Diese Bedingungen sind auch Grundlage aller zukünftigen Leistungen und Lieferungen, selbst wenn ihre Einbeziehung nicht erneut ausdrücklich vereinbart wird.
(3) Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen
(1) In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.
(2) Schriftliche Angebote von KL-EDV sind 30 Tage verbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Für die Berechnung dieser Frist ist das Datum des Angebots maßgebend.
(3) An Bestellungen ist der Kunde 2 Wochen, gerechnet ab dem Eingang der Bestellung bei KL-EDV, gebunden.
(4) Ein Vertrag kommt entweder durch fristgerechte Annahme eines schriftlichen Angebots durch KL-EDV oder mit der schriftlichen Bestätigung durch KL-EDV zustande, die in diesem Fall den Umfang der von KL-EDV übernommenen Pflichten bestimmt.
(5) Die reine Überlassung von Software, die Erbringung von Wartungsleistungen oder sonstigen Dienstleistungen oder die Lieferung von Zubehör sind keine Bestätigung und ersetzen diese nicht.
(6) Unabhängig von Zeitpunkt und Form der Vereinbarung sind Vereinbarungen über die Rechte des Kunden an der Software (Software-Lizenzvertrag), deren Pflege und Wartung (Wartungsvertrag) und die Einarbeitung in die Nutzung der überlassenen Software sowie Zubehörlieferungen und sonstige Dienstleistungen jeweils rechtlich selbständig und hinsichtlich der gegenseitigen Rechte und Pflichten, Rechtsfolgen und Gewährleistung getrennte Verträge.
(7) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterzeichnung durch einen Handlungsbevollmächtigten, einen Prokuristen oder einen Geschäftsführer.

§ 3 Preise
Die Preise ergeben sich im Falle der fristgerechten Annahme eines schriftlichen Angebots von KL-EDV aus diesem Angebot, ansonsten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung aus der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch KL-EDV gültigen Preis- und Produktliste von KL-EDV, die jederzeit geändert werden kann.

§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig, es sei denn, dass schriftlich ein Zahlungstermin vereinbart wurde. Mietzahlungen sind jeweils monatlich im Voraus per Banklastschrift ohne Abzug fällig.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist KL-EDV berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben.
(4) KL-EDV ist berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, wenn bei objektiver Würdigung anzunehmen ist, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere, wenn der Kunde fällige Forderungen von KL-EDV nicht ausgleicht und deshalb die Zahlungsansprüche von KL-EDV gefährdet erscheinen. KL-EDV kann in diesem Fall ferner weitere Leistungen aussetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis oder aus hiermit wirtschaftlich zusammen-hängenden Verträgen oder aus früheren Verträgen vom Kunden bezahlt bzw. ausreichende Sicherheiten gestellt worden sind. Kommt der Kunden diesem Verlangen von KL-EDV nicht nach, ist KL-EDV unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und als Mindestschaden 20 % des vereinbarten Kaufpreises zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der KL-EDV entstandene Schaden geringer ist.

§ 5 Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in einem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung von KL-EDV enthalten sind. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen hat der Kunde- KL-EDV zunächst schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung zu setzen, nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung von KL-EDVs Geschäftssitz.
(2) Eine angemessene Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen tritt ein, wenn unvorhergesehene Ereignisse oder höhere Gewalt , wie etwa Störungen bei der Eigenbelieferung, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen etc., auf die Lieferungen oder Leistungen von KL-EDV von erheblichem Einfluss sind. Dauern Hindernisse länger als einen Monat an oder wird aufgrund eines solchen Hindernisses die Lieferung oder Leistung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, so sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Bei unvollständigen Aufträgen oder Änderungswünschen des Kunden kann sich dieser nicht auf vereinbarte Fertigstellungsfristen berufen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus einem Vertragsverhältnis resultierenden und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den Kunden bestehenden Forderungen behält sich KL-EDV das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend: Vorbehaltsware) vor.
(2) Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs einbauen. Eine Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für KL-EDV, die einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder der neuen Sache entspricht. Ausgeschlossen davon sind die evtl. vom Kunden selbst erstellten Programme und Templates der Weboberfläche.
(3) Bei Pfändung von Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von KL-EDV hinzuweisen und KL-EDV unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 7 Gefahrübergang und Versendung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kundens. Sofern der Kunde keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung,Schnellpaket etc), wird dieser nach bestem Ermessen und Vorbehalt der günstigsten Versandart von KL-EDV vorgenommen. Ist die Ware vom Kunden abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.

§ 8 Software-Lizenzen
(1) Der Kunde darf KL-EDV Softwareprodukte einschließlich deren Dokumentation ausschließlich aufgrund einer von KL-EDV erteilten Lizenz nutzen.
2) Durch die von KL-EDV gewährte Softwarelizenz erhält der Kunde ein persönliches, nicht ausschließliches und nur mit Zustimmung von KL-EDV übertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Software, das nicht zur Gewährung von Unterlizenzen berechtigt. KL-EDV verpflichtet sich, der Nutzung auf einer anderen Anlage zuzustimmen, die die ursprüngliche ersetzt, soweit sie die identische Version der lizenzierten Software auch für die Nutzung auf diesen Anlagen allgemein anbietet; Einzelheiten bedürfen einer schriftlichenVereinbarung.
(3) Im Falle einer benutzerabhängigen Softwarelizenz bestimmt das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung die Anzahl der Benutzer, die auf allen Zentraleinheiten innerhalb eines Gesamtsystems oder als Nutzer auf einzelnen Zentraleinheiten zugelassen sind. Der Begriff "Benutzer" wird jeweils in der für das lizenzierte Softwareprodukt anwendbaren Software-Produktbeschreibung definiert. Zu keinem Zeitpunkt darf die Anzahl der Benutzer die festgelegte Anzahl übersteigen.
(4) Software wird dem Kunden im Objekt-Code überlassen. Die Überlassung technischer Programmdokumentationen, insbesondere des Quellcodes, wird nicht geschuldet und ist nicht Bestandteil dieser Überlassung, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch die Anwenderdokumentation anders geregelt (Entwicklungstools).
Ein Recht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht nicht. Der Kunde darf keine Verfahren irgendwelcher Art anwenden, um aus der Binärsoftware Quellprogramme oder Teile davon wiederherzustellen oder um Kenntnisse über Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.
(5) Die Software darf nur insoweit kopiert, vervielfältigt oder über ein Computernetzwerk auf ein anderes System übermittelt werden, als dies für den Betrieb auf der lizenzierten Anlage und zu Archivierungs- und Sicherungszwecken erforderlich ist. Überlassene Unterlagen einschließlich angefertigter Duplikate sind vom Kunden nach Nutzungsende unaufgefordert zu vernichten, soweit die Aufbewahrung vom Kunden nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(6) Sofern der dem Kunden überlassene Datenträger Software enthält, die von der dem Kunden erteilten Lizenz nicht umfasst ist, darf der Kunde diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz nutzen.
(7) Der Kunde wird sämtliche Informationen über die Software sowie die verwendeten Methoden und Verfahren vertraulich behandeln. Er verpflichtet sich, die überlassene Software und Dokumentation vor Kenntnisnahme oder Gebrauch durch Dritte zu schützen. Sofern es sich bei der Software um keine Programmiertools handelt, verpflichtet sich der Kunde weiterhin, keine Teile der Software oder wesentliche Verfahren oder Ideen hieraus mittelbar oder unmittelbar zur Erstellung eigener Software zu verwenden. Sofern es sich um Programmiertools handelt, so ist die vorgenannte Beschränkung nur für die in der Produktdokumentation erläuterte Verwendung aufgehoben. Eine Veränderung der lizenzierten Software bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch KL-EDV.
(8) Alle Rechte,
nsbesondere Urheberrechte, an der überlassenen Software sowie der überlassenen Dokumentation stehen, soweit dies nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet ist, ausschließlich KL-EDV zu.
(9) Softwarelizenzen werden auf unbestimmte Zeit gewährt und können von KL-EDV nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt oder trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht binnen 30 Tagen nach Erhalt der Mahnung leistet. Eine Kündigung durch KL-EDV bezieht sich auf alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Versionen der Software einschließlich davon angefertigter Kopien.
(10) Eine erteilte Softwarelizenz berechtigt ausschließlich zur Nutzung der lizenzierten Version auf einem einzigen Rechner ('Lizenz pro Server'). Bei auf mehrere Programme verteilten Lizenzen gilt das für jedes Einzelprogramm. Die Software darf zusätzlich für Notfallzwecke auf einem zweiten Rechner im Netzwerk installiert, aber nur bei Serverausfall aktiviert werden. Eine gleichzeitige Nutzung beider Installationen in einem Netzwerk ist unzulässig.
(11) KL-EDV macht darauf aufmerksam, dass Kunden für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die durch diese entstehen.
(12) Die Dokumentationen werden in der Regel nur in elektronisch lesbarer Form auf Datenträger geliefert und entsprechen in der Regel nicht genau dem wirklichen Stand des Softwareprodukts, das ständig weiterentwickelt wird. In separaten Textdateien und auf unserer Internetseite wird über wichtige Änderungen und Neuerungen informiert.
(13) Ein Anspruch auf gedruckte Dokumentation besteht nicht. Der Anwender ist gehalten, sich die für Ihn relevanten Teile der Dokumentation selbst auszudrucken.

§9 Gewährleistung für Softwareprodukte
(1) KL-EDV macht erhebliche Anstrengungen, durch Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitgehende Fehlerfreiheit der Softwareprodukte zu erreichen. KL-EDV macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, gänzlich fehlerfreie Software herzustellen. KL-EDV leistet Gewähr dafür, dass ihre lizenzierten Softwareprodukte die Funktionen und Leistungs-merkmale erfüllen, die in den zumZeitpunkt der Lizenzerteilung gültigen Benutzer-handbüchern für die betreffenden Produkte enthalten sind, und nicht mit Fehlern behaftet sind, die denWert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag voraus-gesetzten Gebrauchaufheben oder wesentlich mindern. Die technischen Daten, Spezifikationen in der Software-Beschreibung stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche von KL-EDV in einer Leistungsbeschreibung bestätigt worden.
(2) Für den Fall, dass bestimmte Funktionen oder Leistungsmerkmale der Software-Produktbeschreibung nicht erfüllt werden oder dass vom Kunden Fehler schriftlich und in nachvollziehbarer Weise mitgeteilt werden, erfolgt nach Wahl von KL-EDV die Rückerstattung des bezahlten Preises oder Nachbesserung, die auch darin bestehen kann, dass dem Kunden eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt wird.
(3) Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von KL-EDV erfolglos oder bietet KL-EDV keine fehlerfreie neue Programmversion an, hat der Kunde ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder ein Recht auf Herabsetzung der Vergü-tung.
(4) Der Gewährleistungsanspruch entfällt hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist KL-EDV nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs von KL-EDV liegende Vorgänge zurückzuführen sind oder wenn der Kunden KL-EDV die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.
(6) Weitergehende Gewährleistungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
(7) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt oder eine unvollständige Rücksendung des Produktes erfolgte, werden die hierdurch verursachten Kosten mit einer Kostenpauschale von 100 EURO berechnet.
(8) Diese Garantie wird von KL-EDV als Herstellerin der Software übernommen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungen oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem der Kunde sein Exemplar der Software bezogen hat, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt.

§10 Bedingungen für den Hotlinevertrag (kostenpflichtig)
Es ist nicht Sinn des Hotlinevertrages, mangelndes Wissen durch fehlende Schulung über die Hotline auszugleichen. Die Hotline sollte nur in Anspruch genommen werden, wenn die mitgelieferten Dokumentationen nicht ausreichen oder Fehler im Programm auftreten. Der Hotlinevertrag beinhaltet folgende Dienstleistungen:
(1) Leistungsumfang
Die Leistung des Vertrages erstreckt sich ausschließlich auf die von KL-EDV erstellten Programme, HTML-Templates, SQL Abfragen und Druckvorlagendateien(*.RPX). Vom Kunden oder Dritten erstellte Templates, Druckvorlagen, SQLBefehle und Fremdprogramme wie das Betriebssystem Windows, MS SQL Server usw. sind nicht Bestandteil des Hotlinevertrages und werden von KL-EDV nur gegen gesonderte Berechnung supportet.
(2) Support und Hotline
Der Lizenznehmer erhält Unterstützung per Mail oder telefonischer Hotline während der ausgewiesenen Geschäftszeiten. Bei Inanspruchnahme der Hotline empfiehlt es sich, das Problem möglichst genau und mit allen durchgeführten Schritten zu beschreiben und möglichst entsprechende Datensätze per Mail an uns zu senden.
(3) Service Updates
Alle Updates der gemieteten oder erworbenen Software, die in der Vertragslaufzeit anfallen,bekommt der Lizenznehmer kostenfrei von KL-EDV zur Verfügung gestellt. Als Updates werden Verbesserungen und kleine Erweiterungen vorhandener Funktionen sowie Korrekturen von Fehlern bezeichnet.
Service Updates werden durch die letzte Nachkommastelle in der Versionsnummer
der Laufzeitbibliothek gekennzeichnet (z. B. 1.41.24 auf 1.41.25).
(4) Software Upgrades
Upgrades sind grundsätzliche funktionale Veränderungen der Software, die in der Regel durch Änderung der ersten oder 2. und 3. Stelle der Versionsnummer gekennzeichnet werden. Auch diese größeren Veränderungen der gemieteten oder gekauften Programme werden im Rahmen des integrierten Softwareservice-Vertrags den Mietern und Käufern des Programms ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt. Dies kann in Form einer Downloadmöglichkeit von der Webseite oder durch einen übersendeten Datenträger geschehen.

§11 Gewährleistung für Hardwareprodukte
(1) KL-EDV leistet Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit dieser Hardwareprodukte erheblich mindern. Ferner leistet KL-EDV Gewähr dafür, dass gelieferte Hardwareprodukte die ausdrücklich von KL-EDV zugesicherten Eigenschaften besitzen. Eine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt KL-EDV nicht.
(2) Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von KL-EDV Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung innerhalb einer ange-messenen Frist hat der Kunde ein Recht auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages.
(3) Im übrigen gelten die §§ 10.5 - 10.8 entsprechend.

§12 Mängelrüge
Der Kunde hat das gelieferte Produkt unverzüglich auf Menge und Qualität hin zu überprüfen. Beanstandungen des Produktes sind innerhalb von 8 Tagen seit Empfang des Produktes schriftlich gegenüber KL-EDV geltend zu machen.

§13 Haftung
(1) Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung,
schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung - ist KL-EDV nur verpflichtet, wenn a.der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von KL-EDV oder auf das Fehlen einer ausdrücklich zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist, oder b.KL-EDV eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt und dadurch den Vertragszweck gefährdet hat; in diesem Fall ist die Haftung
auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften wird gehaftet, soweit sie vom Zweck der Eigenschaftszusicherung umfasst werden.
(3) Die Haftung bei Verzug oder Unmöglichkeit ist bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt.
(4) Die Haftung für einen leicht fahrlässig verursachten Datenverlust beim Kunden bzw. bei sonstigen berechtigten Anwendern ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorhandensein von Sicherungskopien beschränkt.
(5) Die Haftung für anfängliches Unvermögen ist auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
(6) Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist auf den typischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(7) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Behörde ist, sind etwaige Schadensersatzansprüche wie folgt eingeschränkt:
a.Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.
b.Jede Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden und maximal auf den 6-fachen Monatsmietpreis für die Software beschränkt.
c.Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Auslieferung oder Durchführung der mangelhaften Leistung.
(8) Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst es auch Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von KL-EDV.
(9) Der Kunde stellt KL-EDV ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Software und evtl. Fehlern oder Fehlfunktionen hieraus resultieren.

§14 Produktänderungen
KL-EDV behält sich Produkt Änderungen vor, die die generelle
Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen.

§15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Baunatal.
(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Baunatal vereinbart.
(3) Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haa-ger Einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen.
(4) Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(5) Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

© 2000 - 2013
EDV-Systeme Krenn & Co GmbH
Marktplatz 3
34225 Baunatal
Telefon: (0561)9495990 Fax: (0561) 9495998
www.kl-edv.de
www.bytemap.de
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